Supplier Code of Conduct

Einführung

Die Geschäftsbeziehungen, die Humanscale mit seinen Lieferanten aufgebaut hat, haben uns ermöglicht, zum größten Hersteller ergonomischer Büroausstattung aufzusteigen. Bei der Beschaffung dieser Produkte ist uns bewusst geworden, dass sich unsere Tätigkeit auf die Umwelt und die Gesellschaft auswirkt. Humanscale ist bemüht, Geschäfte in einer sozial verträglichen und umweltgerechten Weise zu tätigen und hat sich den höchsten Standards der Wirtschaftsethik und der "Good Corporate Citizenship" bei allen Geschäftsaktivitäten verpflichtet. Humanscale erwartet, dass jeder Teilnehmer der Liefer- und Vertriebskette diese Werte teilt und sein Unternehmen in sozial verantwortlicher Weise führt.

Der Verhaltenskodex für Lieferanten ("Kodex") hat zum Ziel, auf das Engagement von Humanscale, auf die gelebte Verantwortung für Gesellschaft und Umwelt und das ethische Verhalten, das bei allen Geschäftsaktivitäten im Vordergrund steht, hinzuweisen. Wir von Humanscale glauben, dass die Anwendung unseres Kodex uns in die Lage versetzt, reale und praktische Maßnahmen zu ergreifen, um die sozialen Bedingungen an den Standorten, an denen unsere Produkte hergestellt werden, zu verbessern. Es ist das Bestreben von Humanscale, mit Unternehmen zusammen zu arbeiten, die diese Werte teilen und bereit sind, die Anforderungen dieses Kodex zu erfüllen und ihre unternehmerischen Tätigkeiten in sozial verantwortlicher Weise auszuüben.

Die Vorschriften dieses Kodex enthalten ein Mindestmaß an erreichbaren Standards. Die Anwendung des Kodex soll Unternehmen nicht daran hindern, diese Standards noch besser zu erfüllen. Von Unternehmen, die diesen Kodex anwenden, wird erwartet, dass sie die geltenden nationalen und übrigen Gesetze erfüllen. Sofern sich die nationalen Gesetze auf die gleiche Thematik beziehen wie der Kodex, sollten die Vorschriften Anwendung finden, die einen besseren Schutz gewährleisten.

1. Arbeitsgesetze und Praxis

Humanscale hat sich verpflichtet, alle Teammitglieder, Auftragnehmer und Lieferanten mit Würde und Respekt zu behandeln, um eine sichere, gesunde, faire und ethische Arbeitsumgebung zu fördern. Alle Arbeiter müssen mit äußerstem Respekt und größter Würde behandelt werden. Humanscale erwartet von seinen Lieferanten, dass sie die geltenden Menschenrechte, Arbeitsgesetze und -verordnungen erfüllen.

Im Einklang mit diesem Kodex sind alle Lieferanten aufgefordert, ein effizientes Managementsystem zu unterhalten, das die Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz, die Menschenrechte, Arbeitsrichtlinien und ethischen Prinzipien in ihre Geschäftsabläufe und Entscheidungsprozesse einbindet. Humanscale fordert seine Lieferanten systematisch auf, ihre Richtlinien und Verfahren, die zum Wohle der Gesundheit und Sicherheit von Arbeitnehmern, der geleisteten Arbeitsstunden und Arbeitsbedingungen etabliert wurden, zu hinterfragen.

Arbeitszeit

Alle Lieferanten müssen die vor Ort geltenden Gesetze und Verordnungen, nach denen sich die Arbeits- und Ruhezeiten richten, befolgen. Überstunden sind freiwillig. Es muss geeignete Regelungen für Erholungs- und Schlafzeiten geben. Pausen, Urlaub und Ruhezeiten müssen im Einklang mit den geltenden Gesetzen und Vorschriften stehen.

Freiwillig gewählte Beschäftigung

Erzwungene oder unfreiwillige Arbeit ist nicht gestattet und wird nicht unterstützt. Es steht den Arbeitern frei, ihre Arbeit aufzugeben oder ihr Beschäftigungsverhältnis unter Einhaltung einer entsprechenden Kündigungszeit zu beenden.

Arbeiter dürfen nicht gezwungen werden "Geldeinlagen" oder Ausweispapiere beim Arbeitgeber zu deponieren, wenn dies keine gesetzliche Notwendigkeit darstellt. Persönliche Unterlagen müssen bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses umgehend zurückgegeben werden.

Arbeitsentschädigung

Lieferanten müssen alle lokalen und nationalen Gesetze, die die Höhe von Löhnen, Gehältern und Zulagen regeln, beachten. Arbeitern müssen verständliche Informationen über Gehälter und Lohnauszahlung zur Verfügung gestellt werden. Abzüge vom Lohn/Gehalt, die über die in nationalen Gesetzen enthaltenen Abzüge hinausgehen, sind ohne die Zustimmung des betroffenen Arbeiters nicht gestattet. Lohnabzüge im Rahmen disziplinarischer Maßnahmen sind nicht erlaubt.

Kinderarbeit

Lieferanten dürfen keine Kinderarbeit in Anspruch nehmen und müssen die Rechte von Kindern zum Schutz vor wirtschaftlicher Ausbeutung wahren. Der Begriff "Kind" bezieht sich auf jede Person, die im Beschäftigungsland noch nicht das Mindestalter für eine Erwerbstätigkeit

oder das für die Erfüllung der Schulpflicht erforderliche Alter erreicht hat. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren dürfen nicht zur Nachtarbeit herangezogen oder in gefährliche Situationen involviert werden.

Gesundheit und Sicherheit

Unter Berücksichtigung vorhandener Kenntnisse des Industriesektors und spezieller Gefahren müssen Lieferanten eine sichere und saubere Arbeitsumgebung zur Verfügung stellen. Um Unfälle und Personenverletzungen im Zusammenhang mit Arbeitsabläufen zu vermeiden, sind adäquate Maßnahmen zu ergreifen, um die mit der Arbeitsumgebung verbundenen Gefahrenursachen zu minimieren. Lieferanten müssen Verfahren etablieren, die geeignet sind, um arbeitsbedingte Verletzungen oder Krankheiten zu managen, zurückzuverfolgen und bekannt zu machen.

Lieferanten müssen ihren Arbeitern geeignete Personenschutz- und Sicherheitsausrüstungen zur Verfügung stellen.

Lieferanten sind gehalten, eine Risikobeurteilung ihrer Betriebsstätten und Einrichtungen durchzuführen und die Risiken, die für die Gesundheit und Sicherheit ihrer Arbeiter bestehen, regelmäßig zu überprüfen. Lieferanten müssen Notsituationen erkennen und beurteilen, Notfallpläne erstellen und für geeignete Abhilfemaßnahmen sorgen.

Lieferanten müssen chemische, biologische und physikalische Einwirkungen auf ihre Arbeiter ermitteln, evaluieren und kontrollieren. Sofern möglich, müssen diese Gefahren von den Lieferanten beseitigt werden. Für den Fall, dass die Gefahren nicht beseitigt werden können, muss der Lieferant geeignete Maßnahmen ergreifen, um das Risiko zu minimieren. Kein Arbeiter darf unter potentiell gefährlichen Bedingungen arbeiten, ohne zuvor an einem einschlägigen Gesundheits-, Sicherheits- und Überwachungstraining teilgenommen zu haben. Arbeiter müssen Zugang zu sauberen Toiletten und Trinkwasser haben, und, sofern möglich, sind hygienische Einrichtungen zur Aufbewahrung von Lebensmitteln zur Verfügung zu stellen.

Sofern eine Unterkunft zur Verfügung gestellt wird, muss diese sauber und sicher sein und die Grundbedürfnisse der Arbeiter abdecken. Sichere Aufbewahrungseinrichtungen müssen zur Verfügung stehen.

Der Lieferant überträgt die Verantwortung für die Gesundheit und Sicherheit auf einen Vertreter der Geschäftsführung und diskutiert mit den Arbeitern ihren Beitrag zur Beurteilung der Gesundheit und Sicherheit am Standort und die Entwicklung von Gesundheits- und Sicherheitsstandards.

Disziplin & Belästigung

Der Lieferant stellt sicher, dass in der Arbeitsumgebung der Mitarbeiter keine Fälle von Belästigung oder Missbrauch auftreten. Der Lieferant erfüllt alle lokalen und nationalen Gesetze zum Schutz der Angestellten vor Missbrauch und nimmt alle Fälle von Belästigung, Gewalt oder Androhung von Gewalt seiner Angestellten ernst. Der Lieferant vermeidet jede bedrohliche oder unmenschliche Behandlung seiner Angestellten. Dazu gehören auch, jedoch nicht nur, sexuelle Belästigung, sexueller Missbrauch, körperliche Bestrafung, mentale oder physische Nötigung oder verbale Beschimpfung.

2. Menschenrechtsprinzipien

Humanscale hat sich der Unterstützung, dem Schutz und dem Respekt der international proklamierten Menschenrechte verpflichtet. Unsere Richtlinien orientieren sich an den Prinzipien der Allgemeinen Menschenrechtserklärung der Vereinten Nationen. Die Richtlinien von Humanscale lassen unser Engagement erkennen, unser Unternehmen in einer Weise zu führen, die mit diesen Prinzipien im Einklang steht. Unsere Unternehmenskultur und unsere Kernwerte bringen zum Ausdruck, dass wir alle Teammitglieder, Auftragnehmer und Lieferanten mit Würde und Respekt behandeln und eine sichere, gesunde, faire und solidarische Arbeitsumgebung fördern.

Verletzung der Menschenrechte

Der Lieferant muss sicherstellen, dass er keine Menschenrechtsverletzung begeht und ist verpflichtet, seine Arbeiter mit Würde und Respekt zu behandeln und ihnen eine sichere, gesunde und solidarische Arbeitsumgebung zur Verfügung zu stellen.

Vereinigungsfreiheit

Der Lieferant erfüllt alle geltenden lokalen und nationalen Gesetze, die das Recht auf Vereinigungsfreiheit und Tarifverhandlung betreffen. Die Rechte der Arbeiter auf Vereinigungsfreiheit, auf Vertretung durch die Gewerkschaft und auf Mitgliedschaft in Arbeiterräten müssen respektiert werden.

Nichtdiskriminierung

Bei Einstellung, Ausbildung, Beförderung, Disziplinarmaßnahmen und anderen Beschäftigungsbedingungen darf niemand aufgrund von Rasse, Hautfarbe, Religion, ethnischer oder nationaler Herkunft, Geschlecht, sexueller Neigung, Alter, Behinderung oder Veteranenstatus diskriminiert werden. Der Lieferant muss für eine Arbeitsumgebung sorgen, die frei von Einschüchterung, Gewalt, Feindseligkeit oder Belästigung ist. Der Lieferant sollte außerdem seine Arbeitnehmer ermutigen, diskriminierendes Verhalten oder Belästigung am Arbeitsplatz unverzüglich zu melden.

3. Umweltrichtlinien

Humanscale hat sich verpflichtet, nachhaltige Geschäftspraktiken anzuwenden und Prozesse zu etablieren, die helfen, Abfall zu minimieren, Luftverschmutzung zu vermeiden, Energie zu sparen, den Kohlenstoffausstoß zu reduzieren, Gesundheits- und Sicherheitsrisiken zu minimieren und Abfälle sicher und verantwortungsvoll zu entsorgen. Wir von Humanscale werden alle zweckdienlichen Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass die geltenden Umweltgesetze und -vorschriften erfüllt bzw. übererfüllt werden und erwarten dies auch von unseren Lieferanten.

Energieeffizienz

Alle Lieferanten müssen sich nach Kräften bemühen, den Einsatz von Energie und Ressourcen effizienter zu gestalten, indem sie weniger Energie, Wasser und Rohstoffe verbrauchen und die Wiederverwendung und das Recycling von Werkstoffen fördern.

Vermeidung von Umweltverschmutzung

Alle Lieferanten müssen sich tatkräftig bemühen, die Mengen an Abwasser, Abfall, Flüssigabfall und gefährlichen Abfallstoffen zu minimieren und diese auf sichere, effiziente und umweltfreundliche Weise zu entsorgen.

Lieferanten müssen Substanzen, die eine Gefahr darstellen, wenn sie in die Umwelt gelangen, identifizieren und sich beim Umgang, der Verwendung und Entsorgung dieser Substanzen an die geltenden Gesetze und Vorschriften halten. Es ist die Aufgabe von Lieferanten, eine Kontaminierung der lokalen Umgebung zu vermeiden und dafür Sorge zu tragen, dass Emissionen, wie von den geltenden Gesetzen und Vorschriften gefordert, überwacht und kontrolliert werden.

4. Geschäftsethik und Unternehmensintegrität

Humanscale hat sich den höchsten Standards der Geschäftsethik und "Good Corporate Citizenship" verpflichtet. Um auch in Zukunft den bestmöglichen Service bieten zu können, erwarten wir, dass alle unsere Lieferanten die höchsten ethische Maßstäbe anlegen und die geltenden Gesetze wörtlich und sinngemäß befolgen.

Antikorruptionsrichtlinien

Geschäftsbeziehungen müssen transparent sein und in den Geschäftsbüchern und Aufzeichnungen der Lieferanten genau wiedergegeben werden. Die Überwachung und Durchsetzung von Verfahren ist Aufgabe des Lieferanten, um sicherzustellen, dass die Antikorruptionsgesetze erfüllt werden.

Auf Anfrage von Humanscale oder bei gesetzlicher Notwendigkeit müssen Lieferanten Informationen über Geschäftsabläufe und Daten über die soziale und ökologische Verantwortung offenlegen.

Lieferanten müssen solchen Personen Schutz gewähren, die auf Verletzungen dieses Kodex hinweisen.

Keine unzulässige Vorteilsnahme

Korruption, Erpressung und Unterschlagung, gleich welcher Art, sind streng verboten. Lieferanten dürfen keine Bestechungsgelder anbieten oder annehmen, um ungerechtfertigte Vorteile zu erlangen.

Geistiges Eigentum

Der Lieferant muss geistige Eigentumsrechte respektieren und Vertraulichkeitsverpflichtungen wahren. Der Lieferant verwaltet den Technologietransfer und das Know-how in einer Weise, die die geistigen Eigentumsrechte schützt und im Einklang mit den strengsten Schutzmaßnahmen steht.

Mit diesem Kodex ist nicht beabsichtigt, Dritten neue oder zusätzliche Rechte zu gewähren.

 

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